Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Reinigungs-, Objektbetreuungs-, Pflege- und Serviceleistungen zwischen der Firma
Objektwerk Niedersachsen
Esenser Straße 79
26489 Ochtersum
Umsatzsteuer-ID: DE459143680
(nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“).
Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (B2B). Sie gelten insbesondere für gewerbliche Vermieter von Ferienimmobilien sowie Hausverwaltungen.
§ 2 Leistungsumfang, Preiskalkulation & Vertragsabschluss
1. Der genaue Leistungsumfang und die Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. dem schriftlichen Servicevertrag.
2. Der auf der Webseite angebotene interaktive Preiskalkulator stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dient als unverbindlicher Richtwert-Rechner für B2B-Kunden zur Orientierung. Erst nach einem Erstgespräch und ggf. einer Objektbesichtigung wird ein verbindliches Angebot erstellt.
3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers schriftlich (auch per E-Mail oder digitaler Signatur) oder per WhatsApp-Bestätigung annimmt.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer freien und sicheren Zugang zum zu betreuenden Objekt zu den vereinbarten Zeiten zu gewährleisten (z. B. durch Schlüsselübergabe oder Schlüsseltresor-Code).
2. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer für die Durchführung der Arbeiten Wasser und Strom in ausreichendem Maße unentgeltlich zur Verfügung.
3. Bei Ferienwohnungen hat der Auftraggeber die aktuellen Belegungspläne (An- und Abreisedaten der Gäste) rechtzeitig vorab elektronisch zur Verfügung zu stellen, um eine lückenlose Planung der Wechselreinigungen zu ermöglichen.
§ 4 Absagen und Stornierungsfristen (insb. FeWo-Wechselservice)
Da der Auftragnehmer Personal und Kapazitäten fest für die vereinbarten Einsätze einplant, gelten für Stornierungen oder Terminabsagen durch den Auftraggeber folgende Fristen:
- Absagen oder Verschiebungen bis 48 Stunden vor dem geplanten Einsatz sind kostenfrei.
- Bei Absagen oder Verschiebungen unter 48 Stunden vor dem geplanten Einsatz behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Ausfallgebühren in Höhe von 80 % der vereinbarten Pauschale bzw. der voraussichtlichen Vergütung in Rechnung zu stellen.
- Einsätze, die erst vor Ort abgesagt werden oder bei denen dem Personal trotz Anfahrt der Zugang zum Objekt verwehrt bzw. unmöglich gemacht wird (z. B. falscher Schlüsselcode, Belegung durch blockierende Gäste), werden zu 100 % in Rechnung gestellt zuzüglich einer Anfahrtspauschale.
§ 5 Gewährleistung & Mängelrüge-Fristen
1. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgemäß erbracht, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Mängel rügt.
2. Aufgrund der Natur von Reinigungsdienstleistungen und des schnellen Gästewechsels bei Ferienwohnungen müssen erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Durchführung der Dienstleistung schriftlich (auch per E-Mail oder WhatsApp mit Fotobeweis) gemeldet werden. Nach Ablauf dieser 24-Stunden-Frist sind jegliche Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel ausgeschlossen.
3. Bei rechtzeitiger und berechtigter Rüge ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen.
§ 6 Haftung, Schlüsselverlust & Partner-Koordination
1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder sein Personal vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt und der Höhe nach auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers beschränkt.
2. Für den Verlust von Schlüsseln, die dem Auftragnehmer übergeben wurden, haftet dieser im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung, sofern der Verlust schuldhaft verursacht wurde. Die Haftung umfasst den Ersatz des Schlüssels bzw. das notwendige Austauschen der betroffenen Schließzylinder. Für Folgeschäden (z. B. Einbrüche Dritter) wird die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
3. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Betreuung Handwerker oder sonstige Partnerbetriebe im Namen und Auftrag des Auftraggebers koordiniert, haftet der Auftragnehmer ausschließlich für die sorgfältige Auswahl des Partners. Eine Haftung für die tatsächliche Ausführung oder Mängel der Arbeiten des Drittunternehmens ist ausgeschlossen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
1. Alle Rechnungen des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Verzug weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen.
§ 8 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständige Gericht (Wittmund / Esens).
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Salvatorische Klausel).